Mein Vermieter hatte die Wohnung (norddeutsche mittlere Stadt) zum 21.1.2010 fristlos gekündigt (ewegen Zahlungsausfalls, genaue Schilderung der Umstände zu aufwendig hier), nach Gerichtsverfahren Kündigung als rechtmäßig erkannt, habe Berufung eingelegt, bin dann aber vor Ende des Berufungsverfahrens am 30.11.2010 ausgezogen, habe sowohl Vermieter wie auch seinem Rechtsvertreter per Einschreiben Kündigungsschreiben zugeschickt, beide haben es am 30.11.2010 bekommen. ... Ich habe von einem BGH -Urteil im Zusammenhang mit Nutzungsentschädigung bei fristloser Kündigung und geschuldeten Mangelbeseitigungsarbeiten gelesen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?