Sehr geehrte Damen und Herren, wir beabsichtigen eine Wohnung innerhalb einer neuen Wohnungseigentümergemeinschaft zu erwerben. ... Der Bauträger (und spätere Verwalter) hat in der Teilungserklärung u.a. folgende Einschränkungen festgelegt: >>>> Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich der Sondernutzungsrechte wird wie folgt geregelt: aa) Die Nutzung der Terrassen ist nur zu privaten Wohnzwecken zulässig. bb) eine Abgrenzung der Terrassen und Gartenflächen durch Hecken, Zäune, Mauern etc. sowie die Errichtung von Aufbauten und Nebenanlagen, z.B. ... Das Aufstellen von Gegenständen aller Art auf diesen Flächen und die Bepflanzung durch einzelne Eigentümer ist nicht zulässig. c) die Verwaltung ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Vereinbarungen den vorherigen Zustand unverzüglich auf Kosten des Sondernutzungsberechtigten wiederherzustellen. <<<< Bedeutet dies, dass bei der Nutzung der durch Sondernutzung geregelten Terrasse und Gartenfläche im Prinzip alles erlaubt wäre, sofern es keine bauliche Veränderung darstellt?