Während dieser Zeit wurde meine Abteilung ausgegliedert: 03/2002 Eintritt in Firma A 07/2002 Auflösung meiner Abteilung und mit allen Rechten und Pflichten in Firma B angestellt 11/2002 Wiedereintritt in Firma A, es wurde folgende Vereinbarung getroffen: Punkt 2: Der Arbeitnehmer und Firma A schließen mit Wirkung zum 01.11.2002 einen neuen Angestellten-Vertrag, der mit dem alten Angestellten-Vertrag, der bis zum 31.07.2002 wirksam war, übereinstimmt. ... ( Es wurde eine Vertrag über die Nutzung eines Firmenwagens abgeschlossen in dem es heißt: „Zwischen der Gesellschaft und dem Arbeitnehmer wurde ein von dieser Vereinbarung rechtlich unabhängiger Anstellungsvertrag geschlossen") -Muss im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung ausdrücklich erklärt werden, dass ein Rechtsanspruch aus den bisherigen Firmen besteht ?