Bereits seit Anfang des Jahres zahlte der Mieter nur sporadisch, faktisch nur noch, um gerade eben die wirksamkeit der bereits ausgesprochenen kündigung wg. 2 offener mieten zu vermeiden. der mieter wurde zuletzt von anderen mietern im juli gesehen. ---- am 19.8. ist 1 miete auf dem konto eingegangen und damit die wirksamkeit der fristlosen kündigung unterminiert worden, fristgemäss ist das mietverhältnis zum 30.11. gekündigt. ---- überraschend erhalte ich am 4.11. die anzeige eines berufsbetreuers für den mieter. die mir auf nachfrage vorgelegte bestellung umfasst finanzielle angelegenheiten, post,..., wohnungsangelegenheiten. die bestellungsurkunde des amtsgerichtes datiert vom 18.8. ---- in der zeit nach dem 18.8. sind mindestes 3 mahnbescheide und 2 vollstreckungsbescheide in der mietsache zugestellt worden. ---- am 19.11. übersendet der betreuer die wohnungsschlüssel mit dem hinweis, alles was in der wohnung sei, könne entsorgt werden. mangels mittel könne der betreuer die wohnung nicht räumen lassen. ich habe der räumung durch mich zugestimmt - man will ja vorwärts kommen. ---- auffällig ist der sachverhalt, dass von der erteilung des betreuungsauftrages bis zur anzeige gegenüber mir als vermieter rd. 3 monate vergangen sind, und das, obwohl in dieser zeit entsprechende mahn-/vollstrbescheide für den mieter im dessen briefkasten gelegen haben. habe ich irgendeinen rechtshebel, mit dem ich den betreuer (und dessen versicherung) angehen kann, weil er die auflösung des mietverhältnisses nicht früher angeleiert hat ? Oder für entsprechendes einkommen wie übernahme der miete durch das sozialamt gesorgt hat ?