Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. ... Tag vor Reisebeginn = 90% des Gesamtpreises Bei nicht Erscheinen oder Storno am Anreisetag = 95% des Gesamtpreises. 4.2 Bei Gruppenreisen ab 10 Personen, die RSD im Auftrag des Kunden außerhalb der regulären Reistermine durchführt, fällt bereits bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Stornierung eine Gebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises an. 4.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, RSD nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die unter 4.1 bis 4.3. geforderten Pauschalen.