Kein Hinweis auf Betriebskostenverordnung
vom 11.1.2013
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Trotz mündlicher Nachfrage haben wir bis vor kurzem keinerlei Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Beim Prüfen der Abrechnung gegen den Mietvertrag ist mir nun aufgefallen daß im Mietvertrag nicht festgelegt ist welche Betriebskosten zu zahlen sind und auch kein Verweis auf die Betriebskostenverordnung enthalten ist. ... Die Fußnote 1 besagt: "1) Soll der Mieter weitere nicht in der Betriebskostenverordnung namentlich benannte Betriebskosten tragen, sind diese im Mietvertrag oder als Anlage zum Mietvertrag detailiert zu benennen."