Guten Tag,
ich habe eine Lagerhalle gemietet. Der Mietvertrag lief zum 31.12.2012 aus und die Halle hätte zu dem Zeitpunkt übergeben sollen.
Am 27.12.2012 habe ich folgende Anfrage an den Vermieter gestellt:
Hallo,
ist die Halle ab dem 1. wieder vermietet?
Die Halle ist fast geräumt - habe ich ein paar Tage "Galgenfrist" - dann
wäre es nicht so stressig ....
Bitte kurze Info, wann Übergabe-Termin
darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
Hallo, dann machen wir den 15.1.2013.
Der Vermieter möchte nun die halbe MonatsMiete haben
Ich habe aber unter Galgenfrist einen unentgeltlichen Aufschub verstanden bzw. maximal eine reduzierte Miete
Diese reguläre Verlängerung macht für mich keinen Sinn, da die Umzugsfirma auch bis zum 31.12. geräumt hätte - eben unter etwas mehr Streß.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Muß ich die volle Miete zahlen oder ist eine Galgenfrist eine kostenlose Verlängerung?
Oder etwas dazwischen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Wenn Sie die Räumlichkeiten bis zum 15.01. genutzt haben, so muss für diesen Zeitraum auch der Mietzins entrichtet werden.
Anders wäre es, wenn die Willenserklärung Ihres Vermieters dahingehend auszulegen wäre, dass er Ihnen die "Galgenfrist" kostenlos einräumen will.
Anhaltspunkte dafür lassen sich meines Erachtens jedoch nicht erkennen.
Es tut mir leid Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Philipp Wendel