Eine Überprüfung der WF im DG wegen Mieterwechsel ergab nun eine WF von ca. 78,72 qm nach DIN (Schrägen bis 1,0 m ohne Berchnung, zwischen 1,0m und 2,0 m 50 %, ab 2,0 m 100 %, Dachkammern mit weniger als 2,0 = 50%) Es ergibt sich also eine um 31,28 qm geringere Wohnfläche als zugesichert (8,9% weniger) Ich sehe mich getäuscht und fordere Schadenersatz wg. Sachmangel, da die Angabe des Maklers im Exposee auf Angaben der Verkäufer beruht und somit zu einer Beschaffenheitsangabe geworden ist ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 434 BGB: Sachmangel">§ 434, Abs. 1S BGB</a>)<!