Schönheitsreperaturen nach Auszug / Verrechnung mit Kaution
vom 15.1.2005
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, nach fristgerechter Kündigung zum 31.12.2004 (die Mietdauer betrug 23 Monate) ergeben sich für uns folgende Fragen: Bei unserem Einzug war die Wohnung teilweise renoviert, heisst Küche und Bad wurden vorab vom Vermieter gestrichen. ... Nachdem wir die Wohnung gekündigt hatten, wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass der Laminatboden in der Wohnung verbleibt, wir dafür jedoch keine Renovierkosten mehr zu tragen haben. ... Belastet werden wir hierbei mit 25% der Malerarbeiten und 15% Tapezierarbeiten, der Vermieter beruft sich hierbei auf einen Paragraphen im Mietvertrag.