Mietvertrag wg. Nichterfüllung fristlos kündigen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Im Mietvertrag heißt es: "Vermietet werden in dem Haus…(Anschrift, Räumlichkeiten)…dazu folgende zu anderen als Wohnzwecken dienende Räume und Flächen (z.B. ... Nach meiner Auffassung und Auslegung (§ 543 BGB, besonders Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 Satz 1) ist eine fristlose Kündigung unsererseits rechtens oder zumindest gerechtfertigt. Wir möchten so schnell als möglich aus dem Vertrag raus, da wir bereits eine neue Wohnung haben.