Familienrecht - Unterhaltsberechnung Kind
beantwortet von
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele / Hamburg
Hallo, ich habe meiner Exfrau meine Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate übergeben. Des Weiteren habe ich gemäß Leitlinien des OLG sowhol meine Zahlung des Bausparvertrages in Höhe von 80 € (verhältnismäßige Aufwendung für Vermögensbildung) als auch die Belastungen der Schuldentilgung aus der Ehezeit in Abzug gebracht. Nun hat mir das Jugendamt weder die Zahlung des Bausparvertrages noch die Belastung der Schuldentilgung berechnet.