Eigentumswohnungskauf - was tun bei wertmindernder Bepflanzung?
vom 29.3.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Problemstellung: Nun haben wir erfahren, dass genau an dieser Ecke oben zwei neue Bäume (Bäume 6 und 8) gepflanzt werden sollen - was den Lichteinfall zwar nicht sofort, aber doch in einigen Jahren (wenn die Bäume größer sind) beeinträchtigen wird. ... Aussenanlagen sowie auf den Verkauftsprospekten der Wohnung waren an dieser Stelle keine neuen Bäume vorgesehen. - im Kaufvertrag steht folgendes: ''''''''''''''''Das Bauvorhaben wird entsprechend der Projektdarstellung erstellt, vorbehaltlich behördlicher Änderungsauflagen oder etwaiger sonstiger notwendiger Änderungen in der Plaung bzw. der Bauausführung, welche keine Wertminderung bedeuten, bleiben vorbehalten'''''''''''''''' Auf Nachfrage/ Protest beim Bauträger nachdem wir von der Bepflanzung erfuhren erhielten wir folgende Information - er beruft sich auf behördliche Vorgaben, an denen er nichts tun kann: "Bezüglich des Außenanlagenplanes sowie der Ersatzpflanzung überlassen wir Ihnen den genehmigten Plan woraus hervorgeht, dass auf der Ecke die Bäume 6 und 8 bepflanzt werden müssen. ... Meine Fragen an Sie sind folgende: -gibt es tatsächlich behördliche Regelungen (vom Grünflächenamt), die vorschreiben, an welche Stelle Bäume gepflanzt werden müssen, und ist der Bauträger tatsächlich ''''''''''''''''machtlos'''''''''''''''' (oder schiebt er dies nur vor)?