Artikel ins Ausland verkauft und aufgrund später Bezahlung nicht versandt
vom 14.6.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Es lief über eine einfache Auslandsüberweisung der Bank und nun droht er damit Anzeige bei einer in Deutschland ansässigen Polizeiinspektion zu erstatten, was er meines Erachtens nach im eigenen Land unternehmen muss.