Wäre ich zu diesem Zeitpunkt arbeitslos geworden, hätte mein ALG I geruht, bis mein Urlaubsanspruch abgegolten gewesen wäre. ... Nach § 131 SGB III heißt es Bei der Berechnung des ALG I gilt das Anspruchs- und Zuflussprinzip. ... Mir geht es um ein höheres Arbeitslosengeld, was mir immerhin schon für 15 Monate zustehen würde.
Anschließend wollte meine Frau sich arbeitslos melden, ALG 1 beziehen und eine Beschäftigung suchen. ... Sie soll also in der Zeit auch kein ALG I beziehen, sonder nur Elterngeld. ... Erst im Anschluss daran würde sie sich arbeitslos melden und ALG I beantragen.
Von der AfA bekomme ich dann eine Sperre auf ALG I (Anwartschaft nach §142 Abs. 1 SGB III erfülle ich, nur den Satz: „Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit." verstehe ich nicht.) von 12 Wochen. ... Der §5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist mir etwas unklar in Bezug auf den Beginn der Sperrfrist (§159) und wie ist der Paragraf zu sehen gegen den Satz des §186 Abs. 2a „…, von dem an die Leistung bezogen wird."?
Hallo, ich möchte einen ALG 1 Antrag stellen und habe 2 Fragen: 1) ALG-1Antrag: Mein Wohn- und Steuersitz ist Deutschland. Da ich mich von Zeit zu Zeit im Ausland aufhalte: Gibt es eine gesetzliche Bestimmung zum Antragszeitpunkt des ALG 1 (online) oder bei einem abgelehnten Antrag oder während eines Klageverfahrens physisch im Wohnsitzland zu sein? Bei Genehmigung des ALG 1 ist klar, dass ich mich im Inland aufhalte, um dann auch einen Job auf dem Arbeitsmarkt zu finden und dem Jobcenter zur Verfügung zu stehen. 2) Falls eine Klage auf einen abgelehnten ALG-1 Antrag (mit abgelehnten Widerspruch) notwendig ist und gewonnen wird, wie erfolgt die Abwicklung?
Gleichzeitig sind Sie eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten laut SGB II, §7, Absatz 3. Eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des §8, SGB II ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. ... Demzufolge ist Leistung nach dem Dritten Kapitel, SGB XII für Sie, Herr ***** und Frau ***** mit Ihrer Tochter, ***** abzulehnen.
Folgende Situation liegt vor: Ich bin von meinem Arbeitgeber zum 31.01.2015 gekündigt worden. Ich bin/war dann insgesamt 26 Monate bei diesem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Mein Gehalt beträgt während dieser 26 Monate 6.350,- Euro pro Monat Brutto.
Aktuelle plane ich vier Monate sowohl Basis-Elterngeld als auch Arbeitslosengeld 1 zu beziehen und eine Existenzgründung vorzubereiten (u.a. ... ALG + min. ... Arbeitslosengeld (€2720,70) + €300 Gründungszuschuss der BA + €150 Elterngeld Plus - ist diese Rechnung richtig?
Hallo, ich habe eine Frage zur Gewährung von ALG während der Elternzeit. ... Das SGB III § 123 und § 124 besagt, dass innerhalb der Rahmenfrist (= 2 Jahre) mindestens 12 Monate ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden haben muss. ... Warum meine Lebensgefährtin trotzdem kein ALG bekommen soll, ist mir unklar.
Das wäre dann meine zweite Eigenkündigung innerhalb einer so kurzen Zeit, was bei der Agentur für Arbeit wohl zu Problemen bezüglich meines ALG 1 Anspruches führen könnte. ... Bleibt auch die „alte" Minderung des Arbeitslosengeldes von 90 Tagen bestehen, oder wird diese durch die Arbeitsaufnahme entsprechend zur Sperrzeit „verkürzt" ? Im Kern möchte ich erfahren, ob ich bei einer weiteren Eigenkündigung meinen ALG 1 Anspruch verliere, da ich im ungünstigsten Fall auf zusammengerechnete Sperrzeiten von 24 Wochen käme.
Bereits in 2015 habe ich eine Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und daraufhin eine Sperrzeit erhalten und letztendlich Arbeitslosengeld I bezogen. Die genauen Daten: 01.04.-30.06.2015 Sperrzeit 01.07-31.08.2015 Bezug ALGI Die Agentur für Arbeit hat mir jetzt einen Erlöschensbescheid zugestellt und mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, mit der Begründung, dass ich in den letzten 12 Monaten eine Sperrzeit mit der Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen hatte.
ALG 1 Erhalte ich nach den 12 Wochen auf jeden Fall ALG 1 für maximal 9 Monate? ... Darf ich von der Abfindung die Schulden bezahlen oder wird das auf mein ALG 1 angerechnet bzw. ruht das ALG1?
Heute war ich beim Arbeitsamt und mir wurde gesagt, dass mir kein ALG zusteht. ... Ich hätte also ein Jahr weniger Elternzeit nehmen müssen, um meinen Anspruch auf ALG aufrecht zu erhalten. ... Ich habe damit gerechnet, dass zur Berechnung des ALG das fiktive Gehalt zugrunde gelegt wird.
Meine Frage zielt darauf ab, welche Rechte ich habe, eine Verlängerung der Probezeit abzulehnen, ohne dabei Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren. ... Falls ich sie ablehne, verwirke ich damit meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld? ... Darf ich die Verlängerung ablehnen, ohne damit meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren?
Kann ich davon ausgehen dass Elterngeld u ALG 1 ungefähr gleich hoch ausfallen? ... Wie würde sich das auf die Höhe des Elterngeldes bzw das ALG 1 auswirken?