Erbausschlagung // Bestatter = konkludente Erklärung? // was darf ich noch tun?
vom 10.6.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Typischerweise ist der nächste Schritt: Bestatter suchen der unsere Vorstellungen erfüllt und wünsche des Verstorbenen abdeckt - diesen kontaktieren und beauftragen zur Abholung, sowie anschließender Schritte: Einbettung, Einäscherung, Beerdigung, … Für die Kosten würden wir selbstverständlich freiwillig selbst aufkommen. ... Die Organisation des Bestatters, anschliessende Begleichung der Kosten und Durchführung der Beerdigung ist schon zu „viel" um konkludent das Erbe anzunehmen.