Kann ich nach dem Tod meiner Großmutter meinen hälftigen Anteil belasten ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Anwälte, ich besitze zusammen mit meiner Tante je einen halben Anteil an einem MFH. Meine Großmutter kassiert bis jetzt und bis zu ihrem Tode die Mieteinnahmen.(Nutzniessung/Niessbrauchrecht) Da ich nicht so viel Interesse an dieses Haus habe und mit der Familie nicht mehr in Kontakt stehe, würde ich gerne nach dem Tode meiner Großmutter meine Hälfte an meine Tante bzw. auf dem freien Markt verkaufen.