Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Vertragsverlängerungsklausel - siehe jedoch § 5 - Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum _____ (ist freigelassen worden). ... Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind. 5. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen."