Widerspruch bzw. Einspruch gegen bereits bezahlte Anwaltsrechnung
vom 19.1.2012
65 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In einem Verfahren wegen Schmerzensgeld gegen einen Versicherer aufgrund eines Unfalles wurde mit meinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, die auch beinhaltet, dass mein Anwalt bei Durchsetzung von X % der Forderungen ein Erfolgshonorar erhält. ... Der Vergleichsbetrag wurde durch den Versicherer an meinen Anwalt gezahlt und mein Anwalt hat sich direkt einen Teil einbehalten zur Deckung seiner Kosten. ... Mein Anwalt bittet hier um Zustimmung.