Kündigung und Mietzins bei mündlichen Veträgen
vom 27.10.2007
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Dennoch war nie die Rede davon, die getroffene vereinbarung zu kündigen, so daß ich die Bezahlung der laufenden Kosten übernommen habe. ... Diesen Monat kam erneut ein Schreiben des Awalts mit einer Kündigung des Mietvertrages zum 31.12.07, da ich als Erbe ja in den Mietvertrag eingetreten bin und mein Onkel erst kürzlich Kenntnis vom Tod meiner Mutter erhalten habe würde er von seinem Recht der außerordentlichen Kündigung gebrauch machen. nachdem ihm mitgeteilt wurde, daß das Erbe ausgeschlagen wurde, erhielt ich heute ein neues Schreiben mit einer fristlosen Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete. Nun endlich zu meinen Fragen : 1) Ist diese fristlose Kündigung rechtskräftig ?