Dominoeffekte durch Gesellschafterinsolvenz
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
A ist nur "untätig" beteiligt und betreibt andernorts eine eigene Firma (auch GmbH), ist aber als Privatperson an der GmbH beteiligt. ... B und C erkennen aus dem elektronischen Unternehmensregister durch Zufall, dass die Firma von A deutlich überschuldet und insolvenzgefährdet ist. Sie sehen auf Grund der Art, Höhe und Dauer der Überschuldung die Gefahr einer Privatinsolvenz in Folge der drohenden Insolvenz der Firma des A und damit die Inanspruchnahme seines Anteils durch den Insolvenzverwalter.