Unklare Sachlage bei Eigenkündigung in Probezeit
Im bestehenden Arbeitsvertrag steht folgendes: Probezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die Probezeit beträgt 6 Monate. ... Ansonsten wird in andere Passagen des Arbeitsvertrag auf die "jeweiligen Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen" verwiesen.