Zusätzlich hat sich 2.) die vom Handwerker gelieferte und verbaute Mastverlängerung verbogen, so dass der Spiegel in einem unnatürlichen Winkel zum Himmel zeigt und schon allein aus diesem Grund kein Empfang mehr möglich gewesen wäre - der Handwerker ist der Meinung, dass die Qualität der Sat-Schüssel (und insbesondere auch die LNB-Halterung des Sat-Spiegels aus Plastik) minderwertig war + streitet einen Gewährleistungsfall ab - der Bauherr lässt dem Handwerker verschiedene Unterlagen/Berichte zukommen, wonach der Handwerker unabhängig von der Mastverlängerung auch in der Haftung ist, wenn er vom Bauherrn geliefertes Material ohne Vorbehalt annimmt und anschließend verbaut - der Handwerker antwortet nicht mehr, woraufhin der Bauherr klagt - die zuständige Richterin möchte nun im Verfahrensverlauf trotz an sich klarer Rechtslage (siehe oben - der Handwerker ist in der Haftung - oder besser "er müsste an sich in der Haftung sein") ein Gutachten einholen, hierzu soll der Bauherr einen Kostenvorschuss von 1.500 € leisten - der Bauherr hat dazu aber keine Lust, weil die Rechtslage doch an sich klar ist - was soll ein Gutachten aussagen, ob die Qualität der Sat-Schüssel minderwertig ist oder nicht, wenn der Handwerker nach geltendem Recht doch sowieso in der Haftung ist Frage: kann der Bauherr die Einholung des Gutachtens verweigern bzw. den Kostenvorschuss einfach nicht zahlen ohne dass ihm dadurch Rechtsnachteile entstehen?