indexmietvertrag mit zusatzvereinbarung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Kulanterweise hat der Vermieter den Erhöhungstermin auf den 1.7.2013 verschoben . ... Ich bin jetzt erst mit der Überprüfung des Vertrags befaßt , da der Vermieter ab 1.1.2015 eine Indexmieterhöhung verlangt ! Meine Fragen . 1 .Ist diese Zusatzvereinbarung überhaupt gültig ,da sie ja eine zusätzliche einmalige Staffelmieterhöhung darstellt , und nach § 557 b ausgeschlossen ist !