Verzögerung beim Bau/Gültigkeit einer Behinderungsanzeige/eventuell Schadensersatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Laut Kaufvertrag stellt sich der Fertigstellungstermin so dar: „Der Verkäufer [die vom Bauträger zu diesem Zweck gegründete Projektgesellschaft] verpflichtet sich, spätestens bis zum 31. ... Seit letzter Woche ist jedoch die Eintragung im Grundbuch erfolgt (und infolge dessen sollte die vertragliche Verpflichtung zur Stellung einer Bürgschaft bei Abforderung einer Rate nicht länger gültig sein) und prompt kam obig beschriebenes Schreiben der Projektgesellschaft.