Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe folgende Fragen(n): Wenn jemand, der ohne schriftliche Absicherung/Vereinbarung, sich auf mündliche, unter Zeugen getroffene Vereinbarungen/Zusagen verlassend, nachweislich (durch Belege, Quittungen, Rechnungen, etc.) soz. "ein Vermögen", d.h. viel Geld in das dadurch an Wert gestiegene Eigentum/Anwesen einer anderen Person (Verwandter ersten Grades) "verbaut" und zudem über lange Zeit sämtliche Hausmeister- und Verwalterarbeiten, sowie selbstdurchzuführende (Instandhaltungs-)Reparaturen übernommen, bzw.durchgeführt hat, im Hinblick darauf, als Gegenleistung mit seinem Ehepartner in o.g. Anwesen lebenslänglich mietfrei zu wohnen (mündliche Zusage unter Zeugen) und o.g.