Kann mein Arbeitgeber das Honorar kürzen?
vom 11.11.2009
20 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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sehr geehrte damen und herren, ich gebe seit 2 jahren in einem turn- u. sporterein ca. 3 stunden die woche tanzunterricht. es gibt keinen schriftlichen arbeitsvertrag, nur eine mündliche vereinbarung. die bezahlung erfolgt gegen rechnung auf honorabasis. nun hat die vereinsleitung beschlossen, im nächsten jahr nur noch das volle stundenhonorar zu zahlen, wenn 15 oder mehr teilnehmer am unterricht teilnehmen. kommen nur 14 teilnehmer, z.b. weil einer krank ist, wird dementsprechend weniger honorar bezahlt. die teilnehmer werden mit einer zählschranke am eingang gezählt, es befinden sich auch kameras im tanzraum. eine schriftliche auskunft dieser veränderten arbeitsbedingungen seitens des vereins existiert noch nicht. vieles kann ich als dozent ja garnicht beeinflussen: z.b. wie gut macht der verein werbung für meinen unterricht, ist mein kursthema noch aktuell und gefragt, oder gibt es davon sogar ein überangebot, wird ein teilnehmer krank etc. ... meine frage wäre, ob diese honoraranpassung an der teilnehmerzahl zulässig ist, bzw. was ich dagegen tun kann?