Muss ich als Vermieter Kündigungsgründe angeben?
vom 6.6.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
In dem von 1984 unterschriebenen Mietvertrag ist die Kündigung unter Punkt "2. ... Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 5 Jahre. ... Wird es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit gekündigt, so verlängert es sich jedesmal um ein Jahr.