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private Emailnutzung

| 12. Januar 2009 14:46 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:03

Eine private Emailnutzung ist im Betrieb ausdrücklich Verboten.

Mein Mann hat mir vor ca. 6 Jahren einige (nicht mehr als 10) privaten Mails (mit erotischem Inhalt) von zu Hause aus an meine Dienstadresse geschickt. Diese habe ich beantwortet und meine Antwort an seine Dienstadresse geschickt... und meistens noch eine Antwort erhalten.

Seit mehr als 5 Jahren wurden keine solche Mails mehr gesendet und es hat keine private Nutzung mehr stattgefunden, da uns bewusst wurde, wie gefährlich dies sein kann. Seit dem ärgern wir uns, dass wir so unvernünftig waren und machen uns Sorgen über die evtl. Folgen.

Alle Mails wurden gelöscht, aber wir können nicht ausschließen, dass Kopien versehentlich gespeichert wurden (Festplatte?) und somit noch irgendwo bestehen (dies können wir jetzt auch nicht mehr kontrollieren).

Für den Fall, dass diese Mails „entdeckt“ werden sollten, mit welchen Maßnahmen müssten wir rechnen? Spielt es eine Rolle, dass das Fehlverhalten jetzt schon lange nicht mehr fortbesteht ? Ist der Inhalt der Mails relevant?

Müssen wir uns immer Sorgen machen, solange wir bei diesem Arbeitgeber bleiben?

Kommt eine Kündigung in Frage? Oder eine Abmahnung? Wie sollten wir in dem Fall verhalten?

Besten Dank für Ihre Antwort!

12. Januar 2009 | 14:59

Antwort

von


(2929)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


der Inhalt der Emails kann schon entscheidend sein. Denn eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten besonders schwer verletzt hat. Dieses wird auch bei Versenden von Dateien mit pornographischen Inhalten von einem Teil der Rechtsprechung gesehen. Auch wird es auf die Art des Arbeitgebers ankommen.

In Ihrem Fall würde ich aber nicht davon ausgehen, dass ein Arbeitsgericht dieses annehmen würde, da es vor mehr als fünf Jahren geschehen ist, die Kündigung dann sicherlich nicht mehr wirksam ausgesprochen werden kann.

Gleiches gilt aufgrund des Zeitmomentes auch für eine eventuelle Abmahnung. Hier ist ein solch langer Zeitraum vergangen, dass eine Abmahnung dann erfolgreich bekämpft werden könnte.


Sollte also nun noch irgendetwas seitens des Arbeitgebers unternommen werden, sollten Sie und Ihr Mann dann mit anwaltlicher Hilfe - wenn mit dem Arbeitgeber nicht vernünftig zu sprechen sein sollte - dagegen angehen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 12. Januar 2009 | 15:22

Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort! Verstehe ich Sie richtig, dass wir wg. dieser Mails nicht mehr gekündigt werden können bzw. auch nicht abgemahnt.
Auch wenn der Arbeitgeber noch keine Kentnisse über diese Mails hat?
Also müssen wir keine Angst haben?
Vielen Dank !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Januar 2009 | 16:03

Sehr geehrte Ratsuchende,


ja, das haben Sie so richtig verstanden.

Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Sie z.B. bei einem
kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt wären. In diesem Fall könnte ggfs. noch eine Abmahnung gerechtfertigt sein, mehr aber nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2009 | 18:18

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