Sehr geehrte Ratsuchende,
der Inhalt der Emails kann schon entscheidend sein. Denn eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten besonders schwer verletzt hat. Dieses wird auch bei Versenden von Dateien mit pornographischen Inhalten von einem Teil der Rechtsprechung gesehen. Auch wird es auf die Art des Arbeitgebers ankommen.
In Ihrem Fall würde ich aber nicht davon ausgehen, dass ein Arbeitsgericht dieses annehmen würde, da es vor mehr als fünf Jahren geschehen ist, die Kündigung dann sicherlich nicht mehr wirksam ausgesprochen werden kann.
Gleiches gilt aufgrund des Zeitmomentes auch für eine eventuelle Abmahnung. Hier ist ein solch langer Zeitraum vergangen, dass eine Abmahnung dann erfolgreich bekämpft werden könnte.
Sollte also nun noch irgendetwas seitens des Arbeitgebers unternommen werden, sollten Sie und Ihr Mann dann mit anwaltlicher Hilfe - wenn mit dem Arbeitgeber nicht vernünftig zu sprechen sein sollte - dagegen angehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort! Verstehe ich Sie richtig, dass wir wg. dieser Mails nicht mehr gekündigt werden können bzw. auch nicht abgemahnt.
Auch wenn der Arbeitgeber noch keine Kentnisse über diese Mails hat?
Also müssen wir keine Angst haben?
Vielen Dank !
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, das haben Sie so richtig verstanden.
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn Sie z.B. bei einem
kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt wären. In diesem Fall könnte ggfs. noch eine Abmahnung gerechtfertigt sein, mehr aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle