Vor 2 Monate habe ich in einer IT Firma als vollzeit Software Entwickler zu arbeiten. Gehalt beträgt 42.000€ im Jahr, Probezeit beträgt 6 Monate und Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Abgesehen davon habe ich alle andere Voraussetzungen, ich spreche fließend Deutsch und arbeite seit dem Abschluss meines Studiums als Ingenieur mit eine unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ich bin Studentin und arbeite 3 Tage die Woche (Mo 5h, Fr 4h & Sa 3h) für insgesamt 12 Stunden in einer Buchhandlung. In meinem Arbeitsvertrag werde ich als geringfügig Beschäftige benannt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine neue Arbeitsstelle antreten und muss deshalb meinen alten Arbeitsvertrag kündigen. Dieser Vertrag ist vom 01.08.2011, ich arbeite also seit 7 Jahren auf dieser Stelle.
Mein Wunsch ist, solange ich angestellt arbeite, in der GKV zu bleiben und in einigen Jahren, wenn ich mich selbständig mache, in die PKV zurückzukehren. ... Mein Arbeitsvertrag ist auf 1 Jahr befristet.
Kolleginnen, die noch dort arbeiten bekamen diese Sonderzahlung. ... In dem Punkt Sonderzahlung im Arbeitsvertrag ist nicht die Rede davon, dass man das ganze Jahr dort gearbeitet haben muss und auch nichts von davon, dass im Fall einer Kündigung kein Anspruch besteht.
Mein Arbeitsvertrag wurde vor über zehn Jahren abgeschlossenen. ... Jedoch verwirrt mich folgender Satz: " Bei einem länger bestehenden Beschäftigungsverhältnis gelten die Kündigungsfristen des jeweils gültigen Tarifvertrages sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen über die Beschäftigung von langjährigen Arbeitern gem. §622 BGB."
Wir würden gerne nach Deutschland ziehen und uns vor unserem Umzug um das entsprechende Visum kümmern, damit meine Ehefrau direkt nach der Ankunft in Deutschland arbeiten kann / sich bewerben kann. Beide haben studiert und ich habe schon einen Arbeitsvertrag von dem Unternehmen in Deutschland, bei welchem ich anfangen werde (genügen Gehalt für den gemeinsamen Lebensunterhalt).
In meinem Arbeitsvertrag den ich möglichst schnell kündigen will sind Klauseln enthalten die ich hinterfragen muss ob rechtlich in Ordnung? ... Abweichend von der gesetzlichen Regelung richten sich auch die Kündigungsfristen des Arbeit- nehmers nach § 622 Absatz 2 BGB.
ich (deutscher) soll für eine deutsche Firma (mit einem deutschen Arbeitsvertrag) für mehrere Jahre im Ausland (nicht EU) arbeiten.
Mein Arbeitsvertrag läuft nun aber hier bald aus und ich habe die Möglichkeit, eine feste unbefristete Stelle anzunehmen, allerdings in Berlin. Da wir aber unseren Hauptwohnsitz weiterhin hier in NRW haben wollen, stellt sich die Frage , ob ich einen Zweitwohnsitz in Berlin anmelden kann, wo ich unter der Woche lebe und arbeite, am Wochenende und freien Tagen aber zu unserem gemeinsamen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt zurückkehre.
Nun werde ich meinen Arbeitsvertrag von 20h/Woche auf einen Minijob (10h/Woche) ändern. Bevor ich meine Arbeit wieder aufnehmen kann, muss ich jetzt erst meinen Resturlaub nehmen.
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel stehen, die mir untersagt im Folgejahr nach Beendigung de Arbeitsverhältnisses nicht im gleichen Gewerbe auf eigene Rechnung zu arbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis mit eigenem zahntechnischen Labor. ... Ein Nachfolger, welcher die Praxis zum 01.07.2005 übernemen könnte, verhandelt bereits, und ist auch bereit alle bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen.
Am 22.08.2018 könnte ich eine neue Arbeit in einer "richtigen" Firma anfangen. Laut Arbeitsvertrag gilt in der Probezeit, diese wurde auf 6 Monate festgelegt, § 9.3 MTV BZA.
Ich habe 3 Monate Probezeit in meiner jetzigen Arbeit. ... In meinem Arbeitsvertrag finde ich auch nicht näheres sondern nur die tarifliche Kündigungsfrist und gilt die Kündigungsfrist egal wer kündigt, also ob der Arbeitgeber mich kündigt oder ich selber Kündige in der Probezeit?