Da der Vermieter die gesamte Parkfläche im Frühjahr/Sommer 2008 umgestalten wollte, war er nicht bereit, einen Mietvertrag dafür abzuschließen, hat uns aber angeboten, bis dahin unentgeltlich dort zu parken. ... Einen Mietvertrag wollte er aber immer noch nicht anbieten, da er sich die Option zur Umgestaltung offen lassen wollte. ... Die Frage die sich nun stellt ist, ob der mündliche Vertrag trotz der ausstehenden Zahlungen seine Gültigkeit hat und ich weiterhin (unter Zahlung der Beträge) weiterhin den Stellplatz nutzen darf?