Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
vom 4.3.2013
50 €
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beantwortet von
Die Rufnummernmitnahme beauftragten wir sowohl bei Aldi-Talk als auch Vodafone, nur das Vodafone uns wenig später in einer Antwort mitteilte dass man eine ordentliche Kündigung zu Mitte Oktober 2014 eingetragen habe und das man bedauere das die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll. Gegen die eingetragene Kündigung legten wir eine Art Widerspruch ein und beriefen uns auf die Rücktrittserklärung meiner Verlobten, die erfolglos abgelaufene Frist und die weiterhin bestehenden Störungen. Sowohl in der Rücktrittserklärung als auch in den E-Mails an Vodafone gaben wir aber zu, dass Vodafone das Recht habe Schadensersatz in Höhe des Restwerts des zum Vertrag erhaltenen Handys "Samsung Galaxy S III LTE" zu verlangen sowie die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum des Erfassungszeitraums vom 15.02.2013 bis zum Rücktrittsdatum am 01.03.2013.