Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2 Gewerbe angemeldet. 1) "Internetdienstleistungen" (seit 2.4.09): Ich beantworte Fragen hierbei Fragen für EINEN Auftraggeber, monatliche Einnahmen: 500-1000 Euro netto. 2) "Haushaltsnahe Dienste" (seit 1.9.09): Ich stelle Arbeitskräfte ein (400-€-Basis), die dann (hauptsächlich in Privathaushalten) haushaltsnahe Dienste verrichten. ... Meine Frage: Bin ich, bezogen auf das Gewerbe "Internetdienstleistungen" rentenversicherungspflichtig, weil ich dort nur einen Auftraggeber habe, oder werden beide Gewerbe zusammen gerechnet und ich bin nicht rentenversicherungspflichtig? Würde sich daran etwas ändern, wenn ich beide Tätigkeiten unter einem Gewerbe zusammenfassen würde?