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Abmahnung unlauterer Wettbewerb (Ebay)

21. Dezember 2006 02:57 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


16:27

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich bin seit 06.05 als Privatperson bei Ebay angemeldet und habe ca.600 Bewertung. ich verkaufe 30 bis 40 Artikel(Sport Kleidung und Schuhe) pro Monat und erzielen Gewinn in höhe von maximal 350 €.
Ich bin ausländischer Student und will mein Studium finanzieren. Auf meinem Aufenthalt steht: Selbstständige Tätigkeit nicht gestattet.
Gestern habe ich von einem Kunde,der auch Privat Person ist, die folgende Nachricht bekommen:

Sie verkaufen über ebay seit geraumer Zeit Neuware. Damit handeln Sie
definitiv gewerblich,ohne jedoch Ihren gesetzlichen Verpflichtungen
nachzukommen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 48 Stunden, Ihre
Angebote zu korrigieren oder zu beenden. Danach sehe ich mich gezwungen
einen oder mehrere der nachfolgenden Schritte zu unternehmen : - Meldung an
die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main -
Meldung an das Finanzamt f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen - Erlass
einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung die es Ihnen untersagt
weiterhin gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungs- und
Auskunftspflichten zu verstoßen. Eine Übersicht über Ihre Pflichten finden
Sie unter folgendem Link:
http://www.wettbewerbszentrale.de

Meine Fragen:
Ist er zu Recht und kann er so was machen?
was ist das Ergebnis, wenn er wirklich sich Meldest?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und danke schon im Voraus

21. Dezember 2006 | 03:16

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Der Käufer hat eigentlich nur angekündigt, seine Pflicht zu tun, nämlich Rechtsverstösse an die zuständigen Behörden zu melden. Die 48-Stunden-Pflicht ist eine Höflichkeit Ihnen gegenüber.
Beides ist sein gutes Recht.

Wenn die Meldung an die Finanzbehörden erfolgt, wird sich die Steuerfahndung Ihre Verkäufe näher ansehen und wohl eine Steuernachforderung geltend machen. Wenn die Steuernachforderung zu hoch ausfällt, könnte auch ein Steuerstrafverfahren möglich sein.
Die Wettbewerbszentrale wird sich Ihr Angebot ansehen und Ihnen gegebenenfalls eine Abmahnung zustellen.
Auch die Ausländerbehörde wird sich dafür interessieren.
Auch das Gewerbeamt wird wohl bezüglich des nichtangemeldeten Gewerbes aktiv werden und ein Ordnungsgeld verhängen.

Die konkreten Sanktionen der genannten Behörden kann ich leider aus der Distanz nicht vorhersagen.

Ich muß daher äußerst dringend anregen, daß Sie die Angebotsseite in Ordnung bringen und sich unverzüglich mit einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Dieser sollte Fachanwalt für Ausländerrecht sein, da hier die kritischste Seite an diesem Fall liegen dürfte.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 21. Dezember 2006 | 11:45

Noch eine Frage bitte:
Kann ich als ausländischer Student einen Gewerbeschein vom Rathaus bekommen.
Ich bedanke mich bei Ihnen noch mal.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2006 | 16:27

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ist weder die Nationalität noch der Studentenstatuts ein Problem bei der Anmeldung eines Gewerbes.

In Ihrem konkreten Fall ist jedoch Ihre eingeschränkte Aufenthaltserlaubnis hinderlich.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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