Wir haben eine Wohnung mit Makler besichtigt. Dabei wurden wir darauf hingewiesen, dass die Türen und Zargen zu renovieren sowie ein neuer Boden zu verlegen sind. Diese Kosten seien vom Mieter zu tragen.
Frage 1: Können die Eltern von Marie Mustermann den Nachhilfevertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, weil die Schülerin in einem der beiden Unterrichtsfächer (Englisch) sehr schlechte Schulnoten erzielt hat? ... Frage 2: Seit ca. einem halben Jahr, haben die Eltern in Monaten, in denen Marie Unterrichtsstunden versäumt hat aus Gründen, die sie zu vertreten hatte (Krankheit etc.) die Monatsbeiträge entsprechend gekürzt und nur tatsächlich in Anspruch genommene Unterrichtsstunden bezahlt.
Daher die Frage: Am liebsten würde ich den Mietern kündigen, die Frist liegt meines Wissens nach bei 1 Jahr, denn dann kann ich die Whg. neu vermieten zu Konditionen, die der Marktent-wicklung entsprechen. Kann ich den Mietvertrag mit 12-monatiger Kündigungsfrist rechts-verbindlich kündigen, oder muss ich davon ausgehen, dies nur schwer durchsetzen zu können, weil die Leute schon so lange dort wohnen?
(Davon steht natürlich nichts im Vertrag, auch kein Zeitplan) Wir würden den Vertrag jetzt gerne Kündigen. Allerdings stört uns folgender Punkt im Vertrag: “Sollte der Bauherr den Generalübernehmer-Vertrag vor Beginn der Bauarbeiten kündigen, ohne dass der Generalübernehmer hierfür einen wichtigen Grund gegeben hätte (ordentliche Auftraggeberkündigung), so ist der Bauherr dazu verpflichtet, an den Generalübernehmer einen Betrag in Höhe 10.000 Euro als Vergütung zu zahlen , ohne dass es hierfür eines konkreten Nachweises bedürfte. ... Was können wir danach unternehmen , um den Vertrag Ordentlich zu kündigen ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in folgenden Fragen weiterhelfen könnten und bedanke mich jetzt schon im Voraus. Mein Mann ist von seiner ersten Frau geschieden, deshalb habe ich Fragen zu Unterhalt und sonstigen Zahlungen. 1.
Meine Frage: -Ist die Befristung des Mietvertrages ungültig und gilt somit nach § 575 I 2 BGB als unbefristet? -Gelten somit die gesetzlichen Kündigungsfristen, d.h. kann ich den Mietvertrag schriftlich ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Fristen kündigen, auch wenn noch kein Nachmieter gefunden ist?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietvertrag im April 2018 abgeschlossen über eine Wohnung mit dem Mietbeginn 01.11.2018, auf unbestimmter Zeit. Nun stellt sich heraus, dass ich eine bessere Wohnung und bessere Lage ebenfalls zum 01.11.2018 an- mieten könnte. Der bereits abgeschlossene Mietvertrag besagt, dass ich eine normale Kündigungsfrist ab dem Beginn des Mietvertrages von 3 Monate habe und wie mitgeteilt, der Mietbeginn ist der 01.11.2018.
Nach Gespräch mit meinem Chef meinte er, es gäbe nicht die Möglichkeit einer weiteren Halbtags-/Teilzeitstelle bei uns in der Abteilung und wenn ich meine Vollzeitstelle nicht mehr antreten will/kann - dann müsse ich von mir aus kündigen. ... Nun meine Fragen: - Wenn ich vor Gericht Recht bekäme, kann dann der AG meine Arbeitszeit und Dauer zu meinen Ungunsten festlegen (Bsp. nur nachmittags, nur 10 Std.... - Soll ich von mir aus meine Vollzeitstelle kündigen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem. 2006 hatte ich bei Server4you einen Hostingvertrag abgeschlossen. Diesen hatten wir 2007 gekündigt zum 01.01.2008 und auch Faxbestätigung durch Server4You erhalten (Kündigumbsgebstätigung zum 01.06.08) (Maschinell ohne Unterschrift vermutlich). Am Mittwoch kam ein Schreiben von einem Inkassobüro, dass den Rechnungsbetrag für das Jahr 2008 (01.06 - 31.12.2008) einziehen will - ohne Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungskopie.
Soweit ich die Rechtslage überschaue, kann der jetzige Vermieter und Eigentümers allenfalls aufgrund von Eigenbedarf kündigen. ... Nun zu den Fragen: - Warum wäre hier die verlängerte Kündigungsfrist des § 577a nicht einschlägig ?... Konkrete Frage: Was wäre im Rahmen der Angemessenheit zulässig ?
In meinem Arbeitsvertrag ist folgendes geregelt: "Für die ersten sechs Monate wird als Probezeit vereinbart Das Anstellungsvertiärmis kann in dieser Zeit von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden." Beginn des Vertrages ist der 01.10.2014. An welchem Tag muss ich die Kündigung spätestens bei meinem Arbeitgeber zustellen?
Da ich aber nun ernsthaft vorhabe dieses EFH im Rahmen eines Erbschaftskaufes zu erwerben, stellt sich für mich nun die Frage, ob die Ergänzung zum Vertrag vom 16.06.1996 überhaupt Gültigkeit findet, da ja nicht alle Mitglieder dieser Änderung zugestimmt haben? ... Um meine Frage umfassend zu beantworten, ist es notwendig, dass sie den Mietvertrag incl.
Nun möchte ich ehrlich gesagt wieder kündigen, da ich schlaflose Nächte habe und einfach Angst habe vor dem Telefonieren, so blöd es klingt. ... Jetzt meint meine Schwester, dann würde ich eine 100%-Sperrung für das Alg2 plus Mietkosten bekommen,wenn ich wieder selber kündige. Meine Fragen: 1) Droht mir dann tatsächlich eine 100% Sperre, wie es meine Schwester sagt?
Termin aussprechen, ob es dann passiert ist eine andere Frage. ... Meine Frage ist die Folgende: Wie kann ich am Besten und in welcher Form den Vorgang der Kündigung rechtssicher angehen und welche Möglichkeiten/Schwierigkeiten habe ich dabei?