Arbeitszeit: 5-Tage-Vertrag mit regelmäßigem Überstundenausgleich am 5. Tag
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich arbeite im Home-Office. ... Mitunter arbeite ich freitags nur 1-2 h (Homeoffice), mitunter überhaupt nicht. Nun kündigt mein Arbeitgeber ein Gespräch an "Über diese Form der 40 Stundenwoche müssen wir sprechen, da ich Hinweise dafür habe, dass wir dies arbeitsrechtlich so nicht fortsetzen können."