Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben.
Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Eine Sperrzeit ist nur zulässig, wenn die Kündigung des Arbeitnehmers bzw. der Aufhebungsvertrag oder die Arbeitgeberkündigung ursächlich für die Arbeitslosigkeit ist, und der Arbeitslose den Eintritt der Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben.
Hierbei liegt ein wichtiger Grund für eine Arbeitnehmerkündigung dann vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.
Der wichtige Grund muss die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auch gerade zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen.
Als wichtige Gründe kommen berufliche, betriebliche und persönliche Gründe in Betracht, also auch gesundheitliche und familiäre Gründe können wichtig im Sinne des Sperrzeitrechts sein.
Zu Ihrem Problem habe ich auf die Schnelle nur eine Entscheidung aus dem Jahr 1988 gefunden: Das Sozialgericht Schleswig hat in seinem Urteil vom 16.02.1988, Aktenzeichen S 1 Ar 132/87
entschieden, dass eine Kündigung während der Probezeit auf jeden Fall dann einen wichtigen Grund darstellen soll, wenn es sich um eine selbstgesuchte Arbeit handelt.
Wie im schlimmsten Fall das für Ihren Fall zuständige Sozialgericht die Sache entscheiden würde, kann von hier aus schwer vorausgesagt werden.
Meines Erachtens muss jedoch ein wichtiger Grund anerkannt werden, vor allem wenn Sie zB geltend machen, dass ggf. familiäre Bindungen, Verpflichtungen oder ähnliches wieder Richtung Heimat treiben.
Darüber hinaus könnten Sie sich ggf. von einem Arzt gesundheitliche (psychische) Gründe bescheinigen lassen, die möglicherweise Ihre Ursache in dem vollzogenen Ortswechsel haben.
Wie über Ihre Sperrzeit jedoch in Ihrem Einzelfall entschieden wird, kann niemand mit 100 %iger Sicherheit vorhersagen.
Die einzige wohl „sichere“ Lösung zur Umgehung einer Sperrzeit wäre eine Arbeitgeberkündigung im Rahmen der Probezeit, für die Sie jedoch keinen Anlass gegeben haben dürfen (Sie dürfen also nicht vorsätzlich irgendetwas getan haben um gekündigt zu werden). Wenn der Arbeitgeber hier gegenüber der AA angibt, dass in der Probezeit festgestellt wurde, dass Sie nicht ins Unternehmen passen oder betriebliche Gründe den Arbeitgeber zwingen, Ihnen zu kündigen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen für’s erste weiterhelfen, auch wenn ich für Ihren konkreten Einzelfall leider keine 100 % ige Vorhersage geben kann. Nutzen Sie bitte falls notwendig die Nachfragemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Basener
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 30.05.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Claudia Basener
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Sehr geehrte Frau Basener,
zunächst danke für die Antwort!
1.)
Mir ist der folgende Satz nicht klar:
"dass eine Kündigung während der Probezeit auf jeden Fall dann einen wichtigen Grund darstellen soll, wenn es sich um eine selbstgesuchte Arbeit handelt."
Ein wichtiger Grund muss ja immer vorliegen, also nicht nur dann, wenn es sich um eine selbstgesuchte Arbeit handelt ?!? Von daher ist mir die Aussagekraft nicht klar. Oder fehlt das Wörtchen "auch" - soll es heißen:
"dass eine Kündigung während der Probezeit auf jeden Fall _a_u_c_h_ dann einen wichtigen Grund darstellen soll, wenn es sich um eine selbstgesuchte Arbeit handelt."
2.)
Der folgende Satz steht alleine da, ohne Folgerung:
"Wenn der Arbeitgeber hier gegenüber der AA angibt, dass in der Probezeit festgestellt wurde, dass Sie nicht ins Unternehmen passen oder betriebliche Gründe den Arbeitgeber zwingen, Ihnen zu kündigen."
"Wenn!" -> Dann???
3.)
Welchen Aufwand würde es bedeuten (möglichst in Euro angegeben) meine Frage mit größerer Sicherheit zu beantworten? Gibt es weitere Urteile zu ähnlichen Fällen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichem Gruß,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Also 1. ist so zu verstehen, dass in diesem Fall eine Kündigung während der Probezeit (aus welchem Grund auch immer) als wichtiger Grund anerkannt wurde, nachdem es sich um eine selbstgesuchte Arbeit handelte. Die Probezeit ist ja gerade dazu da, dass man herausfindet, ob man zusammen passt - und zwar auf beiden Seiten.
Zu 2.: Wenn der AG das so gegenüber der AA angibt, darf es keine Sperrzeit geben, denn der Kündigungsgrund liegt nicht in Ihrer Person.
Zu 3. werde ich mich nochmal direkt bei Ihnen melden.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung habe ich hierzu noch nicht gefunden und so lange es die nicht gibt, kann im Endeffekt jedes Sozialgericht entscheiden wie es möchte ohne dass es tatsächlich Einfluss hätte auf die Entscheidung des ggf. für Sie zuständigen Sozialgerichts.
Ich werde aber nochmal nachschauen und mich im Laufe der nächsten Woche direkt bei Ihnen melden.
Viele Grüße und schönes Wochenende,
Claudia Basener