Wie kann ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag so ergänzen, dass ich über den Verkauf hinaus mindestens 3 Jahre weiter als Geschäftsführer eingesetzt bin?
Arbeitsvertrag vom 28.03.2017) ab 01.04.2017 eingestellt. ... Aufgrund der verleumderischen Aussagen kündigten wir zunächst fristlos, mit Schreiben vom 07.04.2017.Die Arbeitnehmerin übergab den Fall einem Anwalt und dieser reichte Kündigungsschutzklage wegen falsch angegebenem Beendigungszeitpunkt beim Arbeitsgericht ein, da die AN die Kündigung erst am 10.04.2017 erhalten hat und die fristlose Kündigung nicht wirksam sei. Daraufhin stellten wir mit einem weiteren Schreiben klar, dass die Kündigung vom 07.04.2017 als fristgemäße Kündigung zu verstehen sei, womit das Arbeitsverhältnis nach 14 Tagen Kündigungsfrist am 24.04.2017 enden würde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Betrieb. Dieser hat mich zu einer 2-Tägigen Konferenz im ca. 230 km entfernten Mutterhaus eingeladen. Die Konferenz wird als wichtig angesehen, es geht hierbei nicht um meine Person, ich wäre nur ein Teilnehmer von vielen.
Mit Datum vom 15.06.2005 bin ich umgezogen... Von demzeitpunkt bis zum 21.06.2005 konnte ich im Home Office keine E.Mails von meinem Arbeitgeber erhalten. Mit Datum vom 16.06.2005 schickte mein Vorgesetzter eine Arbeitsanweisung an alle Außendiensterler, auch an mich mit der Vorgabe diese bis Montag den 20.06.2005 zu beantworten.
Mein Vetrag als Darstellerin einer Theater-Tournee-Produktion ist bereits von beiden Seiten unterschrieben. In diesem Vetrag bin ich für eine bestimmte Rolle engagiert, die eher eine kleine Nebenrolle ist. Vertragszeitraum ist 5.10.07-31.01.08.
Schließlich habe ich ja einen gültigen Arbeitsvertrag, in dem keine Kurzarbeiterregelung vorhanden ist. Aus meiner Sicht muss eine Zusatzvereinbarung zu diesem Arbeitsvertrag zwingend ausgestellt werden, indem die Dauer, die Höhe der Verkürzung und ein eventuell erweiterter Kündigungsschutz schriftlich geregelt werden.
Mein Arbeitsvertrag läuft demnächst aus und ich möchte nicht in der Firma bleiben, zumal es der Firma finanziell sehr schlecht (auf Grund sehr schlechter Geschäftsführung) geht. ... Ich habe einen 0815 Arbeitsvertrag ohne jegliche Geheimhaltungsvereinbarung oder ähnlichem.
In einem Paragraphen im Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass keine körperliche oder geistige Beeinträchtung vorliegt die eine Eignung zur vertraglich vorgesehenen Tätigkeit in Frage stellt, beeinträchtigt oder in Zukunft unmöglich machen könnte.
dies wäre aber die schlichtweg schlechteste idee da ich bei einer eigenen kündigung 3 monate kein arbeitslosengeld erhalten würde. wenn ich die teilzeit anfordere und mir wird nun vollzeit angeboten und ich nehme dies nicht an, was sind dann die konsequenzen meines ag. gesetz dem falle das ich nun vor beginn meiner teilzeitbeschäftigung einen anderen job finden würde, habe ich dann das recht zu kündigen? ... Ihre Kündigung ist nicht erforderlich. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit nach Beendigung der Elternzeit richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
- Betriebszugehörigkeit 8 Jahre - nur mich als einzigsten Arbeitnehmer Passus im Arbeitsvertrag: "Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 BGB</a>), und zwar bei längerer Betriebszugehörigkeit auch für eine Kündigung durch die Arbeitnehmerin".
Durch dieses mehrfache Hin und Her mit ihrer Teilzeittaetigkeit waehrend der Elternzeit mussten wir mehrfach personell umdisponieren und u.a. einen befristeten Arbeitsvertrag zu ihrer Vertretung erstmal verlaengern und dann in einen unbefristeten wandeln. ... Wenn sie in Vollzeit wiederkehren wuerde, muessten wir eine betriebsbedingte Kuendigung fuer eine andere Mitarbeiterin aussprechen.
Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich ihm den Zeitbedarf für meine täglichen Aufgaben angebe. Er möchte von mir wissen, wie viel Zeitbedarf ich nach Aufgabengebiet benötige und was ich "den ganzen Tag" mache. Dies habe ich auch nach bestem Wissen getan, aber hiermit ist mein Arbeitgeber nicht zufrieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite derzeit im 5. Monat meiner Probezeit, die bis Ende März geht. Nun liegt eine Schwangerschaft vor, die, soweit ich weiß, bei Bekanntgabe dazu führt, dass ich den Kündigungsschutz über das Mutterschutzgesetz erhalte.
Ich bin seit 15 Jahren Berater einer politischen Stiftung mit einem Beratervertrag und einem festen Honorar. Die Laufzeit der Verträge waren immer auf ein Jahr befristet und wurden mit einem neuen Vertrag wieder für ein Jahr verlängert. Dies soll sich ab 2009 ändern.
Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 1997 in einem Unternehmen mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt, bei dem mehr als 300 MA sind. 1998 bekam ich das 1. Kind, 1999 das 2., 2001 das 3. und 2003 das 4. Kind.