AO) nicht erbringen kann, stellen sich für mich nun einige Fragen: Da mir das Recht auf Widerstand gem. GG, Art.20, Abs4, beschnitten wird, stellt sich für mich die Frage, ob die Anwendung der Prozessordnung in diesem Falle rechtens ist. Ebenso stellt sich die Frage, ob durchgeführte Pfändungen rechtens waren, denn ohne rechtmäßigen Steuerbescheid können ja auch keine Verbindlichkeiten aufgelaufen sein.