Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich wie gewünscht mit geringer Detailtiefe ausführe:
Im Zivilrecht gilt der Grundsatz "Geld hat man zu haben". Wenn Sie also den Zahlungstermin am 27.09.2013 vermutlich im Notarvertrag zugesagt haben, ohne dass Ihnen das Geld sicher war, weil die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt war, haben Sie für die verspätete Zahlung einzustehen.
Ihr Antrag an die Gemeinde ist vermutlich - hier müsste ich den genauen Wortlaut kennen - als Angebot auf Abänderung des geschlossenen Vertrags anzusehen, das die Gemeinde annehmen kann, aber nicht muss. Zudem wäre ein diesbezüglicher Vertrag wohl wegen Formunwirksamkeit nichtig, da er ebenfalls der notariellen Beurkundung bedurft hätte. Eine Verpflichtung auf diesen Antrag zu antworten, vermag ich nicht zu erkennen.
Möglicherweise haben Sie Ansprüche gegen den Notar, wenn seine Bearbeitung so ungewöhnlich langsam war, dass Sie damit rechnen durften, die ersten Teilsumme pünktlich zu bezahlen zu können. Dass Sie aber die Verzugszinsen nicht an die Gemeinde zu zahlen brauchen, vermag ich im Rahmen der hier geschuldeten Erstberatung mit geringer Detailtiefe nicht zu erkennen.
Ich bedaure, keinen besseren Bescheid geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin