Kündigung eines Miet - REH wegen Eigenbedarf /Schadensersatzansprüche
vom 28.2.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wir wohnen seit Nov. 2005 in diesem Haus und haben keinen neuen Mietvertrag abgeschlossen, d.h. nur mündlich vereinbart, dass wir jetzt einziehen werden. ... Jetzt hat meine Frau die schriftliche Kündigung als Erhalten unterschrieben, ich jedoch nicht. Diese schriftliche Kündigung hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte Frau X Sehr geehrter Herr X, hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.05.08 aus Gründen des Eigenbedarfs das bestehende Mietverhältnis Objekt XYZ" Mit freundlichen Grüßen Vermieterin X (also die Mutter, nicht der Sohn) Datiert auf den 25.02., erhalten von meiner Frau am 27.02.