Rechtsschutzbedrüfnis bei einer Teilungsversteigerung ?
Sehr geehrte Anwälte, durch einen Erbfall bin ich und meine Tante gesetzliche Erben geworden in einer Erbengemeinschaft. Leider komme ich an die anteiligen Mieten aus den Häusern nicht ran, da meine Tante das nicht will, da aber alsbald die nächste Einkommenssteuererklärung fällig wird, muss ich die erst mal von meinem Privatkonto zahlen, obwohl ich die anteiligen Mieten mangels einer Bruchteilsgemeinschaft erst bei Auseinandersetzung erhalte. Da ich dies natürlich nicht mitmachen will, will mein Anwalt nun einen Antrag auf Teilungsverteigerung stellen, natürlich muss man sich vorher im Rahmen einer Auseinandersetzung versuchen zu einigen.