Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Teilungsversteigerung Insolvenzverfahren

10. Mai 2024 13:43 |
Preis: 55,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Ich befinde mich in einem laufenden Insolvenzverfahren. Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich sind hälftiger Eigentümer eines Hauses. Der Insolvenzverwalter hat die Aufhebung der Gemeinschaft durchgesetzt, zudem es nun auf eine Zwangsversteigerung hinausläuft.
Ist es möglich, dass meine ehemalige Lebensgefährtin jetzt noch ihren Anteil des Hauses verkaufen kann und wenn ja, muss der Insolvenzverwalter zu dem neuen Eigentümer eine neue Aufhebung der Gemeinschaft beantragen?

11. Mai 2024 | 17:02

Antwort

von


(1239)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

der Insolvenzverwalter kann aus seinem Verwertungsrecht am Miteigentumsanteil nicht die Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks nach §§ 172 ff. ZVG betreiben.
Gehört das Grundstück nicht insgesamt, sondern nur ein Miteigentumsanteil daran zur Insolvenzmasse (wie in Ihrem beschriebenen Fall), so kann der Insolvenzverwalter aus seinem Verwertungsrecht über das zur Insolvenzmasse gehörende unbewegliche Vermögen auch nur die Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils betreiben.
Der Insolvenzverwalter kann ferner in Ausübung des dem Schuldner zustehenden Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft die Teilungsversteigerung durchführen lassen.
Eine darüber hinausgehende Befugnis für den Insolvenzverwalter, die Versteigerung des gesamten Grundstücks unter Einschluss des schuldnerfremden Miteigentumsanteils nach den Vorschriften über die Insolvenzverwalterversteigerung zu betreiben, sieht das Gesetz dagegen nicht vor.
Die Verwertung des Miteigentumsanteils seitens des Insolvenzverwalterd würde insofern nur Ihren Anteil an der Immobilie betreffen.
In der Praxis bietet der Insolvenzverwalter regelmäßig Miteigentumsanteile von Ihnen als Schuldner meist den übrigen Eigentümern zum Kauf an (sprich Ihrer Ex-Lebensgefährtin an), insbesondere um eine Verwertung im Wege der Zwangsversteigerung zu vermeiden. Mögliche wäre noch die freihändige Verwertung des Miteigentumsanteils an einen Dritten. Dies kann jedoch nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen.
Sofern Ihre Ex-Lebensgefährtin nicht Ihren Miteigentumsanteil vom Insovlenzverwalter kaufen will und auch Sie nicht mit der Veräußerung an einen Dritten (sofern überhaupt realistisch) einverstanden sind, kann und wird der Insolvenzverwalter die sog. Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie würde demnach insgesamt im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet. Der Verkaufserlös wird hiernach anteilig in Höhe der jeweiligen Miteigentumsanteile und nach Abzug der Verfahrenskosten für die Teilungsversteigerung verteilt.

Viele Grüße


ANTWORT VON

(1239)

Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER