Anspruch auf Schadensersatz auch bei nicht gesetzter Nachfrist?
vom 26.10.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In unserem Notarvertrag vom 12.3.2010 findet sich unter §2 folgender Passus: "Der Verkäufer hat im Bereich des Sonder-und Gemeinschaftseigentums geschuldeten Bauleistungen ... wie folgt voraussichtlich fertigzustellen: Sondereigentum bis zum 30.6.2010 - Gemeinschaftseigentum bis zum 30.6.2010 - Restfertigstellung am Treppenhaus,am Sockel der Fassade,an Keller und Tiefgarage sowie Außenanlagen bis zum 31.7.2010. Erbringt der Unternehmer die geschuldeten Leistungen nicht innerhalb der vorgenannten Fristen,gerät er mit Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 30 Kalendertagen in Verzug. Der Verkäufer verpflichtet sich,im Falle des Verzugseintrittes an den Käufer einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 8 Euro/qm monatlich,begrenzt für einen Zeitraum von max.9 Monaten zu zahlen."