Fakten 20 Jahre verheiratet - davon 8 Jahre getrennt gelebt -ab 2001 - seit 2001 bekomme ich weiblich keinen Unterhalt - beide Jungs erhalten bis 2003 Unterhalt (beide immer noch Schüler )- dann wird Unterhalt komplett eingestellt. Scheidung Nov. 2005 - im Eilverfahren - durch Richterin- bedingt durch ( Verunglimpfung des Ehemannes ) weil ich ihn öffentlich als Schwein bezeichnete ( er hatte seinen Sohn (14 Jahre )der blind wurde und deshalb einen Selbstmordversuch unternahm - stationär im Krankenhaus lag - in dieser Zeit bestohlen und diese Kinder-Sachen seiner neuen brasilianischen Freundin für deren Kinder geschenkt (diese nahm auch dankend an) und ihn bedrohte dem Finnzamt mitzuteilen, dass er minimum 200.000,-- € unterschlagen hat (dafür gibt es Gerichte da brauch man meine Drohungen nicht - meinen Unterhaltsanspruch rückwirkend abgelehnt und mich aufgefordert eine Arbeitsstelle zu suchen - obwohl ich zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Jahre krank geschrieben war und jetzt rückwirkend berendet wurde bis zum Jahre 2017 - Da mein Mann sehr schwere Alkoholprobleme hatte und ich nicht für seinen Unterhalt aufkommen wollte -lies ich bei der Scheidung vermerken "gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt im Falle der Not" Jetzt bekomme ich eine Rente von 718,-- € und musste meinem Ex-Mann im Versorgungsausgleich 130,00 € Rente abtreten - Da mein Mann mich während der Ehe krankenhausreif schlug nach der Scheidung krankenhausreif prügelte (3 Tage stationär) dafür rechtskräftig verurteilt wurde - Vermögen unterschlagen hat, das ausgereicht hätte vor der Scheidung und auch nach der Scheidung Unterhalt zu bezahlen (rechtskräftig dafür verurteilt ( 4.500,-- € / 90- Tage )-kann ich mir nicht vorstellen, dass er über meine Rente verfügen kann - greift hier nicht die Härteregelung ?