Kinderbetreuungskosten - Aufwandserstattung an Oma aufgrund von Entfernung abgelehnt
vom 30.6.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Der Vertrag bezieht sich auf die Oma, auf der Hotelrechnung wird aber auch der Opa als Gast erwähnt und die Oma als 2. ... Übernachtungsgast im Hotel war nicht wie in dem Vertrag erklärt Frau [Großmutter], sondern Herr [Großvater]. Dass es sich um ein Doppelzimmer handelte ist weder aus der Rechnung ersichtlich noch aus dem Preis nachvollziehbar.