Kündigungsfrist - GF
vom 13.8.2020
für 85 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
. § 2 Zuständigkeit, Vertretung Sowie § 13 Kündigung (1) Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) Der Vertrag kann von beiden Seiten im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist die Gesellschaft berechtigt den Geschäftsführer freizustellen, unter Anrechnung auf gegebenenfalls noch bestehende Urlaubsansprüche und unter Anrechnung anderweitigen Erwerbs (§ 615 Satz 2 BGB).