NK-Abrechnung fehlerhaft, Korrektur erst nach 1,5 Jahren - verjährt oder nicht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Gleich am nächsten Tag nach Erhalt der Abrechnung teilte ich dem Vermieter schriftlich mit, dass ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 aus vorgenannten Gründen nicht akzeptieren würde. Ebenso wenig war ich bereit, die Erhöhung der Nebenkosten-vorauszahlung zu zahlen. ... Zu guter Letzt: Da ich diese Wohnung zeitnah kündigen werde und auf Grund dieser Angelegenheit bestimmt Streß bei der Rückforderung meiner Mietkaution bekomme, wäre meine Idee, für den letzten Monat des Mietverhältnisses keine Mietzahlung mehr zu leisten und den Vermieter zu bitten, dies mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.