Außerordentliche Kündigung durch Mieter vor Einzug aufgrund eines Wasserschadens
vom 28.10.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Sehr geehrte Experten, ich habe einen Mietvertrag ab dem 01.11.2020 für eine 1-Zimmer-Wohnung abgeschlossen. ... Nun habe ich heute durch den Vermieter erfahren, dass es gestern einen Wasserschaden in der Wohnung gab, dieser ist anscheinend erheblich, da das Wasser bis in die darunterliegende Wohnung vorgedrungen ist. ... Im Mietvertrag werden Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen bei nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit, die der Vermieter nicht zu verschulden hat, ist das überhaupt zulässig und falls ja, beeinflusst das mein Recht zur fristlosen Kündigung?