Im Rahmen dieser Arbeit bekomme ich so ziemlich alles zu sehen, was es zu sehen gibt, z.B. in Logs (ich administriere und entwickle auch seine CRM-Software) tauchen Mail-Absender, Mail-Empfänger, Betreffzeilen und in Ausnahmefällen auch ganze Mail-Bodys auf, da kann ich ja nicht einfach schnell die Augen zu machen. ... Meine Fragen: - ist es möglich, mir vertraglich zu erlauben, dass ich im Rahmen des im Vertrag vereinbarten Leistungsumfangs Sicherheitstests mit den in § 202c StGB "genannten" "Werkzeugen" an seinen Systemen machen darf, Mails einsehen darf usw? ... PS: Ich weiß, dass es bzgl. des Paragraphen schon Selbstanzeigen gab, die aber wohl nicht "erfolgreich" waren weil die sich selbst Angezeigten keine böse Absicht gehabt hätten -- aber was ist, wenn mir erst erlaubt wird, die Systeme zu testen, ich das dokumentiere und der Kunde sich dann entschließt, mir kriminelle Absichten zu unterstellen, obwohl ich nur im Rahmen des Wartungsvertrags gearbeitet habe?