formelle richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung
vom 25.12.2008
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im formularmässigen Mietvertrag steht: „Folgende Betriebskostenim Sinne von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten">§ 556 Abs. 1 BGB</a> (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) sind in der obigen Miete nicht erhalten und deshalb gesondert zu zahlen:“ …. ... Die Abrechnung enthält Nennung des Abrechnungszeitraums, Name des Mieters und Vermieters und Gegenüberstellung der Nebenkosten und Vorauszahlungen. Liste der Nebenkosten wird in Form Kostenart – Höhe, z.B. „Kanalgebühren – xxx €“ präsentiert – ohne Gesamtkosten für die Anlage und Berechnungen meines Anteils.